Mitteilungspflicht an das Transparenzregister – IHK Berlin https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/kaufmaennische-pflichten/mitteilungspflicht-transparenzregister-3948492
Das für das Transparenzregister zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) erinnert daran, eine eventuelle Mitteilungspflicht an das elektronische Transparenzregister zu prüfen und eventuell nachzuholen.
Person wirtschaftlich Berechtigter, die unmittelbar oder mittelbar (1.) mehr als 25 Prozent
