Dein Suchergebnis zum Thema: Prozent

Mitteilungspflicht an das Transparenzregister – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/kaufmaennische-pflichten/mitteilungspflicht-transparenzregister-3948492

Das für das Transparenzregister zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) erinnert daran, eine eventuelle Mitteilungspflicht an das elektronische Transparenzregister zu prüfen und eventuell nachzuholen.
Person wirtschaftlich Berechtigter, die unmittelbar oder mittelbar (1.) mehr als 25 Prozent

TalentsBridge – Deutsche Ausbildung in Namibia – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/fachkraefte-und-mitarbeiter/fachkraefte-finden/talentsbridge-2025-windhoek-6475728

Die IHK Berlin intensiviert ihre Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Fachkräftesicherung. Ein wegweisendes Pilotprojekt in diesem Kontext ist TalentsBridge, welches darauf abzielt, Fachkräfte in einem Ausbildungszentrum in Namibia nach deutschen Standards auszubilden. 
Angesichts einer Jugendarbeitslosigkeit von rund 40 Prozent in Namibia bietet die

Aufenthaltserlaubnis selbständige Tätigkeit Berlin – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/existenzgruendung/-21-aufenthg-antragstellung-4335022

Sie planen die Gründung eines Unternehmens in Berlin sowie die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde? Dann sollten Sie neben den allgemeinen Formalitäten die folgenden Tipps berücksichtigen.
für Einwanderung Berlin außerdem eine Unternehmensbeteiligung von mindestens 50 Prozent

Sachkundeprüfung Darlehensvermittlung (nach § 34k GewO) – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/immobiliendarlehensvermittlung/sachkundepruefung-darlehensvermittlung-34k-gewo-7135010

Zum 20. November 2026 wird mit dem neuen § 34k Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnispflicht für die gewerbliche Vermittlung und Beratung zu Verbraucherdarlehen eingeführt. Erfasst sein können Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ratenkrediten, Konsumentenkrediten oder sonstigen Verbraucherdarlehen. Nicht erfasst ist die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen; für diese Tätigkeiten gilt weiterhin § 34i GewO.
bestanden, wenn die geprüfte Person insgesamt über alle Prüfbereiche mindestens 50 Prozent