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LeMO Kapitel: Volkskammer

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/volkskammer.html

Die Volkskammer ist das Parlament und nominell höchste Verfassungsorgan der DDR. Sie wählt den Ministerrat und seit 1960 auch den Staatsrat. Das Parlament besteht bis 1963 aus 400, später aus 500 Abgeordneten, die alle vier Jahre (später alle fünf Jahre) nach Einheitslisten gewählt werden. Die Abgeordneten werden nach einem vorher festgelegten Schlüssel auf die Parteien und Massenorganisationen verteilt. In der Volkskammer vertreten sind SED, CDU, LDPD, NDPD, DBD, Massenorganisationen (FDGB, FDJ, KB, DFD) sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Die SED beherrscht die Volkskammer, denn nahezu alle Abgeordneten der Massenorganisationen gehören der Partei an und auch NDPD und DBD folgen dem SED-Kurs.
Fälschungen des Ergebnisses, demzufolge bei einer 98-prozentigen Wahlbeteiligung 99,7 Prozent

LeMO Kapitel: 17. Juni 1953 – Volksaufstand

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/17-juni-1953-volksaufstand.html

Am 17. Juni 1953 protestieren rund eine Million Menschen in Ost-Berlin und in der DDR weitgehend friedlich gegen die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Sie äußern ihre Unzufriedenheit über wachsende soziale Probleme, Bevormundung und Repression. Die SED-Führung ist überfordert von den Demonstrationen, die Sowjetunion reagiert mit Härte: Sie verhängt den Ausnahmezustand. Mit massivem Einsatz von Militär wird der Aufstand des 17. Juni niedergeschlagen.
die SED-Führung reagiert im Mai 1953 mit der Erhöhung der Arbeitsnormen um 10,3 Prozent