www.gelsenkirchen.de – Vergnügungssteuer https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/667-vergnuegungssteuer
Die Stadt Gelsenkirchen informiert über das Dienstleistungsabgebot sowie über Wirtschaft, Bildung, Tourismus, Kultur und das Leben in Gelsenkirchen.
Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beträgt ab dem 01.01.2025 der Steuersatz 7 Prozent
