Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/zweckentfremdung-von-wohnraum-beantragung-einer-genehmigung-24654/
Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
liegt eine Zweckentfremdung insbesondere dann vor, wenn der Wohnraum zu mehr als 50 Prozent
