Bei Rettungsmessern neues Waffenrecht beachten! – Freiwillige Feuerwehr Hamburg https://www.feuerwehr-hamburg.de/2003/03/bei-rettungsmessern-neues-waffenrecht-beachten/
Gesetzesänderung zum 1. April 2003 – Keine Sonderstellung für die Feuerwehren
Ein wesentliches Merkmal ist, dass die Klingenbreite mindestens 20 Prozent der Klingenlänge