Grundsteuer | Stadt Erkrath https://www.erkrath.de/rathaus-politik/verwaltung/serviceportal/grundsteuer
Steuerschuldnerin/der Steuerschuldner nicht zu vertreten hat, kann der Rohertrag um 50 Prozent
Steuerschuldnerin/der Steuerschuldner nicht zu vertreten hat, kann der Rohertrag um 50 Prozent
des erhöhten Bearbeitungsaufwandes höhere Gebühren erhoben werden (zusätzlich 20 Prozent
2023 Bauausführung: ab Anfang 2024 Gymnasium-Neubau: Ausführungsplanung ist zu 90 Prozent
Sozialversicherungspflichtig-Beschäftigte: 14.189 (23.05.2024) Arbeitslosenquote: 7,8 Prozent
Steuerschuldnerin/der Steuerschuldner nicht zu vertreten hat, kann der Rohertrag um 50 Prozent
wählten ihn am 13.09.2020 im Rahmen einer Direktwahl mit einer Mehrheit von 61,5 Prozent
Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ liegt in Erkrath derzeit bei 60 Prozent
nach Festlegung der Wehrleitung in Abstimmung mit den Zugführern bei mindestens 50 Prozent
Die Finanzierung erfolgt zu 100 Prozent durch eine Förderung der Magdalene-Gerhard-Stiftung