Dein Suchergebnis zum Thema: Prozent

Herzlich willkommen im Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Stadtverwaltung/%C3%84mter-Stabsstellen/%C3%84mter/Amt-f%C3%BCr-Kinder-Jugend-Schule-und-Sport-/

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren. Als Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport sorgen wir dafür, dass der Elmshorner Nachwuchs die bestmögliche Betreuung und Bildung erhält und unsere Sportler*innen geeignete Trainings- und Wettkampfbedingungen vorfinden.
Kita-Bedarfsplanung neu ausgerichtet und strebt bis Ende 2030 an für mindestens 70 Prozent

Herzlich willkommen im Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Stadtverwaltung/%C3%84mter-Stabsstellen/%C3%84mter/Amt-f%C3%BCr-Kinder-Jugend-Schule-und-Sport-/?La=1

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren. Als Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport sorgen wir dafür, dass der Elmshorner Nachwuchs die bestmögliche Betreuung und Bildung erhält und unsere Sportler*innen geeignete Trainings- und Wettkampfbedingungen vorfinden.
Kita-Bedarfsplanung neu ausgerichtet und strebt bis Ende 2030 an für mindestens 70 Prozent

Witwenrente oder Witwerrente beantragen / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Witwenrente-oder-Witwerrente-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.3535.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1

Die Witwen- oder Witwerrente unterstÃŒtzt Sie im Fall des Todes Ihres Partners oder Ihrer Partnerin. Sie kann dazu beitragen, die damit oft verbundenen finanziellen HÀrten abzufedern. Die Regelungen gelten gleichermaßen fÃŒr …
Große Witwen- und Witwerrente: Sie erhalten 55 Prozent der Rente, die der oder die

Auflösung Wohnförderkonto beantragen / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Aufl%C3%B6sung-Wohnf%C3%B6rderkonto-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.3537.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1

Wenn die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages beginnt, wird Ihr vorhandenes Wohnförderkonto jÀhrlich und schrittweise bis zum 85. Lebensjahr nachgelagert besteuert. Alternativ können Sie Ihr Wohnförderkonto einmalig besteuern lassen. In diesem Fall …
In diesem Fall wird Ihr Wohnförderkonto nur zu 70 Prozent besteuert.