Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Befreiung-von-Zuzahlungen-in-der-gesetzlichen-Krankenversicherung-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.3651.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, mÃŒssen Sie bei bestimmten Leistungen – zum Beispiel einem Krankenhausaufenthalt, Arzneimitteln oder Heilmitteln wie Krankengymnastik – einen Teil der Kosten selbst zahlen, die sogenannten gesetzlichen Zuzahlungen. …
Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent