Kirche und Staat – EKD https://www.ekd.de/kirche-und-staat-11131.htm
Seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gelten die drei Grundsätze Religionsfreiheit, Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften und deren Selbstbestimmungsrecht. Berührungspunkte zwischen Staat und Kirche gibt es trotzdem.
Euro im Jahr 2014 machten die Staatsleistungen ganze 2,2 Prozent aus.
