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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 07.03.2019 für ein Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften (SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/SGB9_SGB12_Aenderungsgesetz.html

Angesichts der erneut unzureichenden Frist zur Stellungnahme greifen die nachstehenden Ausführungen nur ausgewählte Aspekte auf. Zusammengefasst sieht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband folgenden Änderungsbedarf in Bezug auf die im Entwurf angesprochenen Regelungsbereiche.
welchem Umfang und für welche Dauer der Träger der Eingliederungshilfe den 125 Prozent

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DBSV-Stellungnahme zum Fragenkatalog des Bundesministeriums für Gesundheit zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs über die Berufe in der Physiotherapie – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/konsultationsprozess2021-MPhG.html

Unter den rund 1,2 Mio. blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland sind viele, die auf eine gute physiotherapeutische Versorgung angewiesen sind. Zu den Aufgaben des DBSV gehören aber auch die Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Teilhabemöglichkeiten dieses Personenkreises. Vor diesem Hintergrund …
Eine Akademisierung zur Qualifizierung eines Teils der Berufstätigen (etwa 10–20 Prozent

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Bahnbrechendes Urteil für behinderte Berufstätige – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/aktuell/BVerwG-Arbeitsassistenz-2.html

Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest: Auch ein behinderter Mensch hat das Recht, seine Berufslaufbahn selbst zu gestalten. Exklusiv auf dbsv.org: Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Az BVerwG 5 C 9.16 (Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz) – direkt zur Urteilsbegründung
In den vergangenen Jahren reduzierte er diese Tätigkeit schrittweise auf 50 Prozent

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