Hartz IV-Sanktionen bei U25 beenden https://www.dbjr.de/artikel/hartz-iv-sanktionen-bei-u25-beenden
Das Bundesverfassungsgericht hat Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten beim Bezug des Arbeitslosengeld II als teilweise verfassungswidrig erklärt. Aus unserer Sicht dürften auch die Sanktionen gegen junge Menschen unter 25 nicht weiter in Kraft bleiben.
bisher möglichen Abzüge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht um 60 oder sogar 100 Prozent
