BMUKN: Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes | Gesetze und Verordnungen https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-eines-dritten-gesetzes-zur-aenderung-des-elektro-und-elektronikgeraetegesetzes
Der Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht vor, dass künftig jede Sammelstelle in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden muss.
Die Richtlinie schreibt ab dem Jahr 2019 eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent
