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Fiskalvertrag: Stabilität in der Wirtschafts- und Währungsunion

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/fiskalvertrag-stabilitaet-in-der-wirtschafts-und-waehrungsunion-440186

Der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, kurz als Fiskalvertrag bezeichnet, verpflichtet die 25 Länder der Europäischen Union (EU), die den Vertrag unterzeichnet haben, zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Die 25 Vertragsländer verankern eine einheitliche Schuldengrenze in ihrem nationalen Recht.
konjunkturbereinigte Defizit eines Landes darf grundsätzlich nicht mehr als 0,5 Prozent

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