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BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote | Gesetze und Verordnungen

https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-der-treibhausgasminderungs-quote

Durch dieses Änderungsgesetz erfolgt untr anderem eine Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote für Otto- und Dieselkraftstoffe bis 2026 sowie eine verpflichtende Mindestquote für das Inverkehrbringen erneuerbarer strombasierter
Endenergieverbrauch des Verkehrssektors (Straße und Schiene) je Mitgliedsstaat auf 14 Prozent

BMUKN: Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verlängerung der Laufzeit des niederländischen Atomkraftwerks Borssele | Meldung

https://www.bmuv.de/meldung/grenzueberschreitende-umweltvertraeglichkeitspruefung-zur-verlaengerung-der-laufzeit-des-niederlaendischen-atomkraftwerks-borssele

Die niederländische Regierung beabsichtigt, die Laufzeit des Atomkraftwerks (AKW) Borssele über das Jahr 2033 hinaus zu verlängern.
Dies entspricht etwa drei Prozent der gesamten niederländischen Stromerzeugung.

BMUKN: ProDRI – Industrielle Produktion von direktreduziertem Eisen (DRI) auf Basis von Erdgas und/oder Wasserstoff | Projekt

https://www.bmuv.de/projekt/prodri-industrielle-produktion-von-direktreduziertem-eisen-dri-auf-basis-von-erdgas-und-oder-wasserstoff

Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2050 erreichen zu können, müssen Treibhausgasemissionen in der Eisen- und Stahlindustrie weitestgehend vermieden werden. Die nachhaltige Vermeidung von prozessbedingten Emissionen bei der
Stahl zu erzeugen – mit einem gegenüber heutigen konventionellen Verfahren über 90 Prozent

BMUKN: Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote | Gesetze und Verordnungen

https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-einer-verordnung-zur-festlegung-weiterer-bestimmungen-zur-weiterentwicklung-der-treibhausgasminderungs-quote

Die Verordnung dient der Umsetzung der Anforderungen der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) im Verkehrsbereich.
Mitgliedsstaaten, ihren Anteil von erneuerbaren Energien im Verkehr auf mindestens 14 Prozent