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BMUKN: Seeverkehr

https://www.bmuv.de/themen/verkehr/seeverkehr

Die Schifffahrt ist bisher hinsichtlich ihrer Umwelt- und Klimawirkung kaum ins öffentliche Interesse gerückt. Wie beim Flugverkehr werden die CO2-Emissionen nicht in die Berichterstattung des Kyoto-Protokolls einbezogen. Zudem wird der Kraftstoff (Schweröl) nicht mit einer Mineralölsteuer beaufschlagt und Grenzwerte für Schadstoffemissionen werden erst allmählich eingeführt. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Internetseite.
Etwa 90 Prozent des Welthandels erfolgen unter normalen Bedingungen auf dem Seeweg

BMUKN: Altpapier

https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/altpapier

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Eine nach wissenschaftlichen Erkenntnissen durchgeführte Ökobilanz von BMU und UBA hat dies bestätigt.
Selbstverpflichtung), die stoffliche Verwertung von grafischem Altpapier stufenweise auf 60 Prozent

BMUKN: Gesetzgebung der Europäischen Union

https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/altfahrzeuge/gesetzgebung-der-europaeischen-union-altfahrzeug-richtlinie

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – In der europäischen Union fallen jährlich zwischen 8 und 9 Millionen Tonnen Abfälle aus Altfahrzeugen an, die ordnungsgemäß und umweltgerecht entsorgt werden müssen.
von 2006 bis 2014 seit 2015 Wiederverwendungs- / Recyclingquote mindestens 80 Prozent

BMUKN: Umsetzung der EU-Deponierichtlinie

https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/internationales/europa-und-abfallwirtschaft/umsetzung-der-eu-deponierichtlinie

Der 16. Juli 2003 war ein für die Umsetzung der Deponierichtlinie wichtiges Datum: Spätestens bis zu diesem Tag hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenüber der Kommission ihre Strategie zur Verringerung der zur Deponierung bestimmten biologisch abbaubaren Abfälle nach Artikel 5 Abs. 1 zu übersenden.
abzulagernde Menge der biologisch abbaubaren Siedlungsabfälle bis zum Jahr 2016 auf 35 Prozent