Dein Suchergebnis zum Thema: Prozent

BMUV: EU-Strukturförderung für Klima- und Umweltschutz

https://www.bmuv.de/themen/europa/strukturfoerderung

Die europäische Kohäsionspolitik, auch Regional- oder Strukturpolitik genannt, zielt darauf ab, die Unterschiede im Entwicklungsstand und der Lebensverhältnisse der verschiedenen Regionen Europas zu verringern, um damit den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu stärken.
Bis zum Jahr 2030 soll der Treibhausgasausstoß der EU um mindestens 55 Prozent unter

BMUV: Rede von Steffi Lemke beim Side Event „Too much and too little – Accelerating IWRM for climate-resilient water management and ecosystem conservation“ | Rede

https://www.bmuv.de/rede/rede-von-steffi-lemke-beim-side-event-too-much-and-too-little-accelerating-iwrm-for-climate-resilient-water-management-and-ecosystem-conservation

Steffi Lemke hat das Side Event „Too much and too little“ im Rahmen der Wasserkonferenz in New York mit einer Rede eröffnet. Im Fokus der Veranstaltung stehen ganzheitliche Ansätze wie das Integrierte Wasserressourcen-Management.
Moore bedecken nur etwa drei Prozent der globalen Landfläche.

BMUV: Bioabfälle

https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/bioabfaelle

Die Verwertung von Bioabfällen hat sich inzwischen als wichtiger Bestandteil der Abfallverwertung etabliert. Bioabfälle repräsentieren in Deutschland 30-40% des Siedlungsabfallaufkommens. Die Kompostierung oder Vergärung von separat erfassten Bioabfällen führt dazu, dass die daraus hergestellten Komposte die Humusbilanz der Böden verbessern und dass mineralische Düngemittel ersetzt werden.
Deutschland beträgt der Anteil der Bioabfälle im Siedlungsabfallaufkommen 30 bis 40 Prozent

BMUV: EU-Höchstgehalte für Blei in Lebensmitteln

https://www.bmuv.de/themen/gesundheit/lebensmittelsicherheit/verbraucherschutz/schwermetalle/blei-in-lebensmitteln-aktuelles

Am 26. Juni 2015 wurde nach etwa fünfjähriger Expertenberatung die „Verordnung (EU) 2015/1005 der Kommission vom 25. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Blei in bestimmten Lebensmitteln“ im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Höchstgehalte gelten EU-weit ab dem 1. Januar 2016.
Blei in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Kleinkindnahrung und Beikost um 60 Prozent