BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2014_Daempfung_Mietanstieg_Wohnungsmaerkte_Staerkung_Bestellerprinzip_Wohnungsvermittlung.html
den Landesregierungen ausgewiesen werden, auf die ortsübliche Miete zuzüglich 10 Prozent
den Landesregierungen ausgewiesen werden, auf die ortsübliche Miete zuzüglich 10 Prozent