BMJV – Modernisierung des Sanktionenrechts – Modernisierung des Sanktionenrechts https://www.bmj.de/DE/themen/rehabilitierung_resozialisierung/sanktionenrecht/sanktionenrecht_artikel.html
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Sanktionenrecht zeitgemäßer auszugestalten. Künftig sollen daher die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert, die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zielgenauer gefasst sowie geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive besonders berücksichtigt werden.
Denn über 40 Prozent aller dort 2015 rechtskräftig verhängten Geldstrafen konnten