BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Uebereinkommen_Einheitliches_Patentgericht.html?nn=18816
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 19. Februar 2013 das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (ABl. C 175 vom 20.6.2013, S. 1, im Folgenden: Übereinkommen) unterzeichnet. Dieses Übereinkommen bildet den Schlussstein der seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts angestrebten Reform des europäischen Patentsystems. Mit diesem Gesetz sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Übereinkommens geschaffen werden.
Insbesondere die deutsche Industrie, auf die gut 40 Prozent der europäischen Patenterteilungen