BMEL – Tabak – Neue Werbeverbote für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten und Nachfüllbehälter https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/tabak/tabakwerbeverbot.html?nn=4764
Der Bundesrat hat am 18. September 2020 dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes zugestimmt. Aus Sicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind die in diesem Gesetz vorgesehenen weiteren Werbebeschränkungen für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie die Einbeziehung der nikotinfreien E-Zigaretten in das Tabakrecht überfällig. Bundesministerin Julia Klöckner begrüßt daher sehr, dass nunmehr der Bundesrat dem Gesetz, das nach intensiver Diskussion im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, zugestimmt hat.
ausweislich des Drogen- und Suchtberichts der Bundesregierung 2019 bei Männern 27 Prozent