Dein Suchergebnis zum Thema: Prozent

Formen der Gewalt erkennen – BMBFSFJ

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/haeusliche-gewalt/formen-der-gewalt-erkennen-80642

Gewalt hat viele Gesichter und sie begegnet uns überall: Zuhause, auf der Arbeit, im öffentlichen Raum, im Netz. Sie beginnt nicht erst mit Schlägen. Auch Bedrohungen, Beschimpfungen und Kontrolle sind Formen von Gewalt.
doppelt so häufig körperliche Gewalt wie Frauen ohne Behinderungen und etwa 70 Prozent

Lohngerechtigkeit – BMBFSFJ

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/lohngerechtigkeit-80398

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern hat vielfältige Ursachen. Sie kann nur im Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen verringert werden. Ein Baustein ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz in Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz). Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 erfordert eine Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes.
In Deutschland liegt die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bei 16 Prozent.

Lohngerechtigkeit – BMBFSFJ

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/lohngerechtigkeit/lohngerechtigkeit-80398

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern hat vielfältige Ursachen. Sie kann nur im Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen verringert werden. Ein Baustein ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz in Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz). Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 erfordert eine Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes.
In Deutschland liegt die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bei 16 Prozent.

Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit – BMBFSFJ

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/ungewollte-kinderlosigkeit/hilfe-und-unterstuetzung-bei-ungewollter-kinderlosigkeit-76012

In einigen Bundesländern wird die medizinische Kinderwunschbehandlung finanziell gefördert. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, finden Sie hier.
Die staatliche Förderung kann für Ehepaare und nicht verheiratete Paare bis zu 50 Prozent