Westbalkanregelung | Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/westbalkanregelung
Ihr Unternehmen will eine Person aus einem Westbalkanland beschäftigen: Nutzen Sie die Westbalkanregelung, um Arbeitskräfte ohne anerkannte Qualifikation zu beschäftigen.
für Arbeit einholen, gilt: Die Person muss ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 55 Prozent
