Krankengeld für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung | AOK https://www.aok.de/pk/leistungen/arbeitsunfaehigkeit/krankengeld-begleitpersonen-menschen-mit-behinderung/
Begleiten Sie einen Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus, können Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Unter diesen Voraussetzungen zahlt die AOK Krankengeld.
Es richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens,
