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5.5. Dem Werk vorangestellte und nachgestellte Teile – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.5-preliminary-pages-and-end-matter&lang1=de

Dem Werk vorangestellte Seiten enthalten das Geleitwort, das Vorwort sowie die Vorbemerkung und die Einleitung, während das Register Teil der nachgestellten Seiten ist.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

5.9.4. Literaturverweise – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.9.4-bibliographic-references&lang1=de

Literaturverweise beinhalten verschiedene Elemente (wie Name des Autors, Titel, Verlag, Erscheinungsort und Jahr der Veröffentlichung), die von der Art und Quelle abhängen, auf die verwiesen wird.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.