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4.1.3. Die Korrekturtätigkeit im Amt für Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.1.3-proofreading-publications-office&lang1=de

Korrektoren werfen einen genauen Blick auf den zu veröffentlichenden Text und haben die Aufgabe, sowohl sprachliche Fragen (Sprachenregeln und Schreibweisen) als auch technische Aspekte (typografische Vorgaben) zu prüfen.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

3.4.1. Reihenfolge der Verträge – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.4.1-order-of-treaties&lang1=de

Die Reihenfolge für Verweise auf die Verträge (besonders in den Bezugsvermerken) wird durch das Datum ihrer Veröffentlichung bestimmt, in einigen Fällen können bestimmte Kürzel verwendet werden.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

3.3.2. Ergänzungen und Nummerierung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.3.2-additions-and-numbering&lang1=de

Werden in den verfügenden Teil eines Rechtsakts später Artikel, nummerierte Absätze oder andere Untergliederungen, die durch eine Nummer oder einen Buchstaben gekennzeichnet sind, eingefügt, so gelten besondere Nummerierungsregeln.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

4. Erstellung und Kennzeichnung der Dokumente – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4-document-preparation-and-identifiers&lang1=de

Dokumente werden von verschiedenen Akteuren während des Veröffentlichungsprozesses bearbeitet, und je nach Art der Veröffentlichung werden Kenndaten zugewiesen.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

4.3.1. Monografien – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.3.1-monographs&lang1=de

Nach Maßgabe der Norm ISO 2108:2020 (ISBN) handelt es sich bei Monografien um nicht periodisch erscheinende, in sich abgeschlossene ein- bzw. (zeitgleich oder aufeinanderfolgend publizierte) mehrbändige Veröffentlichungen, die in allen erdenklichen Produktformen erscheinen können.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.