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5.4.1. Schutzvermerk – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.4.1-copyright-notice&lang1=de

Der Schutzvermerk informiert den Leser darüber, dass ein Werk urheberrechtlich geschützt ist. Darin sollte der Inhaber des Urheberrechts am Werk angegeben werden sowie das Jahr der Veröffentlichung und ob bzw. unter welchen Bedingungen die Weiterverwendung zulässig ist.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

Anhang A7 – Währungskürzel – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=annex-a7-currency-codes

Dieser Anhang enthält eine Tabelle der Währungen in alphabetischer Reihenfolge des Währungscodes (ISO 4217), eine Tabelle mit den Währungen der Kandidatenländer und eine Tabelle mit den ehemaligen EU‑Währungen.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.