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9.1.5. Adressen in den Mitgliedstaaten: Besonderheiten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=9.1.5-addresses-in-member-states-characteristics&lang1=fi

Die Postleitzahlen der Mitgliedstaaten sind unterschiedlich – es gibt Ländercodes, Leerzeichen oder Bindestriche –, und die Sprache, die für die Adressen in einem Werk zu verwenden ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

5.4.4. Sonstige Disclaimer – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Dem Schutzvermerk können weitere rechtliche Hinweise hinzugefügt werden, um die Verantwortung für die Nutzung der bereitgestellten Informationen, den Inhalt des Dokuments oder die geäußerten Meinungen abzulehnen.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

5.4.2. Genehmigung der Weiterverwendung und Bedingungen für die Weiterverwendung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union geben im Schutzvermerk an, welchen Schutzgrad sie für ihre Veröffentlichungen anwenden: von der nicht gestatteten Weiterverwendung bis hin zur offenen Weiterverwendung.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

Teil III Für alle Sprachfassungen einheitliche Richtlinien – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die für alle Sprachen geltenden Regeln sind Sprachregelungen, auf die sich die Organe der Europäischen Union geeinigt haben, um eine Harmonisierung in den 24 Amtssprachen der EU zu gewährleisten.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

5. Aufbau einer Veröffentlichung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Der Aufbau einer Veröffentlichung umfasst verschiedene Teile wie den Umschlag, die Haupttitelseite, Ausgabeelemente (z. B. Urheberrechtshinweise) und Präsentationselemente wie Verweise und Zitate.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

6.1. Überprüfung des Manuskripts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Korrektoren des Amts für Veröffentlichungen überprüfen das Manuskript, um einen Gesamtüberblick über das Werk zu bekommen, und benachrichtigen den Autor im Fall von Unklarheiten.
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5.6. Textgliederung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Der Text eines Werks muss so erscheinen, dass der Leser ihm leicht folgen kann. Dies kann durch die Gliederung in Abschnitte und Unterabschnitte und die Verwendung verschiedener Nummerierungssysteme erreicht werden.
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