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5.4.2. Genehmigung der Weiterverwendung und Bedingungen für die Weiterverwendung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.4.2-authorisation-conditions-reuse&lang1=de

Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union geben im Schutzvermerk an, welchen Schutzgrad sie für ihre Veröffentlichungen anwenden: von der nicht gestatteten Weiterverwendung bis hin zur offenen Weiterverwendung.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

1.3.1. Einordnung der Dokumente – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=1.3.1-classification-of-documents&lang1=fi

Die in der Reihe C veröffentlichten Dokumente sind in fünf Rubriken unterteilt: Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen (C I), Mitteilungen (C II), Vorbereitende Rechtsakte (C III), Informationen (C IV) und Bekanntmachungen (C V).
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

4.2.2. Der logische Aufbau von Dokumenten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.2.2-logical-structure-of-documents&lang1=fi

Der Inhalt eines gedruckten Dokuments sollte logisch strukturiert dargestellt werden, wobei unterscheidbare Textbestandteile (Überschriften, Text, Verweise usw.) zu verwenden sind.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

2.2. Präambel – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=2.2-preamble&lang1=fi

Der Ausdruck „Präambel“ bezeichnet den Text, der dem Titel folgt und dem verfügenden Teil vorangestellt ist, d. h. die Bezugsvermerke, die Erwägungsgründe sowie ihre einleitenden und abschließenden Formeln.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

Teil II Allgemeine Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=part-two-general-publications&lang1=de

Allgemeine Veröffentlichungen verwenden spezifische Kennungen und redaktionelle Angaben wie Urheberrechtshinweise und befolgen Normen für Hervorhebungen, Verweise, Zitate usw.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.