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4.4.2. Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=4.4.2-international-standard-serial-number

Fortlaufende Ressourcenmüssen durch eine Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) gekennzeichnet werden, die das Amt für Veröffentlichungen zuteilt.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

9.6. Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission: amtliche Bezeichnungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=9.6-commission-directorates-general-services

Die Generaldirektionen und Dienststellen der Kommission werden in Voll- oder Kurzform bezeichnet, mit gängigem oder internem Kürzel und nach Politikbereichen.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

9.1.2. Adressen in einsprachigen Dokumenten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=9.1.2-addresses-in-unilingual-documents

In einsprachigen Veröffentlichungen gelten unterschiedliche Regeln und Empfehlungen für Sendungen in Länder, die das lateinische Alphabet verwenden, für Nicht-EU-Länder, die das lateinische Alphabet nicht verwenden, und für Mitgliedstaaten, die das kyrillische oder griechische Alphabet verwenden.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

6.1. Überprüfung des Manuskripts – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=6.1-reading-the-manuscript&lang1=de

Korrektoren des Amts für Veröffentlichungen überprüfen das Manuskript, um einen Gesamtüberblick über das Werk zu bekommen, und benachrichtigen den Autor im Fall von Unklarheiten.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

Anhang A2 – Embleme der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=annex-a2-emblems

Die Embleme werden nur informationshalber wiedergegeben, ohne den von den jeweiligen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen festgelegten Verwendungsbedingungen vorgreifen zu wollen.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

5. Aufbau einer Veröffentlichung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Der Aufbau einer Veröffentlichung umfasst verschiedene Teile wie den Umschlag, die Haupttitelseite, Ausgabeelemente (z. B. Urheberrechtshinweise) und Präsentationselemente wie Verweise und Zitate.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.