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5.9.4. Literaturverweise – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.9.4-bibliographic-references&lang1=de

Literaturverweise beinhalten verschiedene Elemente (wie Name des Autors, Titel, Verlag, Erscheinungsort und Jahr der Veröffentlichung), die von der Art und Quelle abhängen, auf die verwiesen wird.
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3.6. Definition eines Ausdrucks oder eines Wortes – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Zu definierende Ausdrücke oder Wörter sind stets in doppelte Anführungszeichen zu setzen (einfache Anführungszeichen, wenn sie bereits innerhalb einer Anführung stehen).
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6. Typografische Angaben und Textüberprüfung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Um harmonisierte Veröffentlichungen in einem mehrsprachigen Umfeld zu erstellen, ist den Arbeitsrichtlinien für typografische Anweisungen und eine standardisierte Gestaltung zu folgen.
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4.1.3. Die Korrekturtätigkeit im Amt für Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Korrektoren werfen einen genauen Blick auf den zu veröffentlichenden Text und haben die Aufgabe, sowohl sprachliche Fragen (Sprachenregeln und Schreibweisen) als auch technische Aspekte (typografische Vorgaben) zu prüfen.
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5.6. Textgliederung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Der Text eines Werks muss so erscheinen, dass der Leser ihm leicht folgen kann. Dies kann durch die Gliederung in Abschnitte und Unterabschnitte und die Verwendung verschiedener Nummerierungssysteme erreicht werden.
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4.4. Kenndaten (Identifikatoren), vom Amt für Veröffentlichungen zugeteilt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Das Amt für Veröffentlichungen ist dafür zuständig, den Veröffentlichungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union die Kenndaten zuzuteilen.
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9.1.2. Adressen in einsprachigen Dokumenten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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In einsprachigen Veröffentlichungen gelten unterschiedliche Regeln und Empfehlungen für Sendungen in Länder, die das lateinische Alphabet verwenden, für Nicht-EU-Länder, die das lateinische Alphabet nicht verwenden, und für Mitgliedstaaten, die das kyrillische oder griechische Alphabet verwenden.
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