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5.6. Textgliederung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=5.6-divisions-of-the-text

Der Text eines Werks muss so erscheinen, dass der Leser ihm leicht folgen kann. Dies kann durch die Gliederung in Abschnitte und Unterabschnitte und die Verwendung verschiedener Nummerierungssysteme erreicht werden.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

3.2.1. Titelformen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.2.1-forms-of-title&lang1=de

Der Titel eines Rechtsakts kann zwei Formen haben: vollständiger Titel (mit Angabe der Art des Rechtsakts, der Nummer, der Nennung des rechtsetzenden Organs, des Datums der Annahme und des Gegenstands) oder Kurztitel (mit Angabe der Art des Rechtsakts, der Nummer und, bei Erstnennung, des rechtsetzenden Organs).
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.