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11. Nachschlagewerke – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=11-reference-works

Eine einheitliche Schreibweise und eine standardisierte Aufmachung von EU-Werken sind von wesentlicher Bedeutung; in diesem Zusammenhang verweist das Amt für Veröffentlichungen auf die neuesten Ausgaben der hier aufgeführten Veröffentlichungen.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

3.2.1. Titelformen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/topic?identifier=3.2.1-forms-of-title

Der Titel eines Rechtsakts kann zwei Formen haben: vollständiger Titel (mit Angabe der Art des Rechtsakts, der Nummer, der Nennung des rechtsetzenden Organs, des Datums der Annahme und des Gegenstands) oder Kurztitel (mit Angabe der Art des Rechtsakts, der Nummer und, bei Erstnennung, des rechtsetzenden Organs).
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.