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Teil II Allgemeine Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=part-two-general-publications&lang1=de

Allgemeine Veröffentlichungen verwenden spezifische Kennungen und redaktionelle Angaben wie Urheberrechtshinweise und befolgen Normen für Hervorhebungen, Verweise, Zitate usw.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

3.4.4. Reihenfolge der Sprachen und mehrsprachige Texte – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.4.4-languages-and-multilingual-texts&lang1=fi

Die Bezeichnungen, die Abkürzungen und die Reihenfolge der Sprachen und Sprachfassungen sind so festgelegt, dass sie in allen EU-Texten in gleicher Weise verwendet werden.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

9.5.6. Sonstige Stellen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=9.5.6-other-organisations&lang1=de

Zu den hier aufgelisteten sonstigen Stellen gehören die gemeinsamen Unternehmen, die für die Zusammenarbeit in den EU-Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Innovation gegründet wurden.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.

5.4.3. In einer Veröffentlichung verwendete urheberrechtlich geschützte Elemente – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.4.3-copyrighted-elements&lang1=de

Werden spezifische oder künstlerische Elemente in Veröffentlichungen der Europäischen Union verwendet, müssen sie gekennzeichnet und als solche benannt werden. Es ist entscheidend, die Rechte an Elementen, deren Urheberrechte bei Dritten liegen (einschließlich solcher aus Bilddatenbanken), zu ermitteln, zu klären und anzugeben.
Prozent– und Promillezeichen 10.9. Rechenzeichen 10.10.