Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Planen-Bauen/Kommunaler-Tiefbau/Stra%C3%9Fenrecht/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.430.1
können und daher dort unzulässig sind, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können, Werbung und Propaganda









