Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf (ausgenommen Exoten) – Meldung https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/gruendung/tiere/tierhaltung/zuechtermeldung.html
Die Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf muss von der Halterin oder dem Halter gemeldet werden.
Meldepflicht gemäß Tierschutzgesetz sind: Haltung von Tieren in der Landwirtschaft (Pferde