Abgeschlossenheitsbescheinigung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13726-VLR/abgeschlossenheitsbescheinigung/
Die bauliche Abgeschlossenheit einer Wohnung ist Vorraussetzung für die Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und stellt die selbständige Nutzbarkeit einer Wohneinheit dar. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt.
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