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Rechnungsprüfung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:32233-VLR/rechnungspruefung/

Die örtliche Rechnungsprüfung ist dem Rat gegenüber unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm direkt unterstellt. Die Ausführung der Aufgaben erfolgt unabhängig und weisungsfrei. Sie verfolgt das Ziel, der Förderung einer –    rechtmäßigen –    zweckmäßigen und –    wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung. Nach Beschlüssen des Rates der Stadt Warendorf und des Kreistages des Kreises Warendorf hat das Amt für Rechnungsprüfung und Beratung des Kreises (RPA) am 01.01.2017 die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung für die Stadt übernommen. Die Aufgaben der Rechnungsprüfung sind in den §§ 102 bis 104 der Gemeindeordnung NRW umfangreich beschrieben. In Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung ergeben sich dadurch folgende Schwerpunkte: Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Prüfung des Gesamtabschlusses, sofern dieser aufgestellt wird Prüfung von Vorgängen in der Finanzbuchhaltung sowie der Zahlungsabwicklung Prüfung von Vergaben Prüfung einzelner Verwaltungszweige auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollsysteme Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen (technische Prüfung) Prüfung von Verwendungsnachweisen auf Anforderung des Zuwendungsgebers Weitere Prüfungsaufträge können durch den Rat und durch den Bürgermeister erteilt werden. Über die Ergebnisse der Prüfungen berichtet das RPA im Rechnungsprüfungsausschuss. Während in der Vergangenheit überwiegend die Kontrolle der Finanzvorgänge im Vordergrund stand, nimmt das RPA zunehmend auch eine beratende Funktion ein. Während in der Vergangenheit überwiegend die Kontrolle der Finanzvorgänge durch das RPA im Vordergrund stand, hat heute auch die Beratung einen hohen Stellenwert. Die Ansprechpartner für diese Dienstleistung finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf.
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Aufbrüche | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13777-VLR/aufbrueche/

Aufbrüche nennen wir die Öffnung von Straßen oder Wegen mit dem Ziel, dort Kabeltrassen, Leerrohre, Versorgungsleitungen etc. zu verlegen. Für diese Aufbrüche ist eine Genehmigung erforderlich, über die Sie der zuständige Mitarbeiter gerne berät. HINWEIS: Die Anzeige des Aufbruches ersetzt nicht die verkehrsrechtliche Anordnung des Amtes Sicherheit und Ordnung – Team Straßenverkehr. Diese ist separat zu beantragen.
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