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Schulentwicklungsplanung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12373-VLR/schulentwicklungsplanung/

Rechtlicher Hintergrund ist § 80 Schulgesetz NRW, wonach die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände als Schulträger verpflichtet sind, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Schulentwicklungsplanung für die Stadt Warendorf steht als fachbezogener Ausschnitt im Kontext einer umfassenden kommunalen Sozial- und Entwicklungsplanung. Sie verfolgt das Ziel, unter Beachtung der jeweils geltenden bildungspolitischen Ziele und Leitlinien, des Wahlverhaltens der Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung Grundlagen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulangebotes vor Ort aufzuzeigen. In diesem kontinuierlichen Planungs- und Gestaltungsprozess zeigt sich zunehmend die Notwendigkeit, die bildungsinhaltlichen Themen insgesamt „vor Ort“ aufzugreifen. Entsprechend sollen im weiteren Prozess neue Ansätze und Formen entwickelt werden, in denen über den rein schulischen Kontext hinaus die bildungspolitischen Aspekte in erweiterten Zusammenhängen aufgegriffen werden, um so den  Bildungsstandort Warendorf noch weiter zu verbessern. Siehe auch „Bildungskonferenz“.
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Baugenehmigung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13831-VLR/baugenehmigung/

Nach Antragstellung und Überprüfung der eingereichten Unterlagen zu einem Bauvorhaben wird die Baugenehmigung seitens der Baubehörde erteilt. Der Bauantrag mit seinen Bauvorlagen muss eine vollständige Beurteilung aller für die Prüfung des Vorhabens relevanten Fragestellungen durch die Genehmigungsbehörde ermöglichen. Die Bearbeitungszeit für eine Baugenehmigung beginnt erst dann zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde vorliegen.
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Bildungskonferenz | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13885-VLR/bildungskonferenz/

„Ausgangspunkt für die Entwicklung der Stadt Warendorf zur Bildungskommune war das Projekt Medienpartner Bibliothek und Schule in den Jahren 2002 -2004. Weitere Bildungspartner kamen dazu und im November 2006 machte es sich die erste Bildungswerkstatt zur Aufgabe, die Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen gemeinsam zu verbessern. Dies bedeutete eine Bündelung der lokalen Kräfte und Stärken, man suchte den Dialog mit den Partnern, um voneinander zu lernen und miteinander Lösungen zu finden. Im April 2009 nahm die 1. Warendorfer Bildungskonferenz Ihre Arbeit auf. Die Stadt Warendorf will der kulturellen Bildung in all ihren Facetten Raum geben und ihre Bedeutung sichtbar machen, indem sie wie ganz selbstverständlich in andere Bildungsthemen eingebunden wird.“ – Staatssekretär Große-Brockhoff im November 2009 anlässlich der Verleihung eines Preises im Wettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“. An der Bildungskonferenz nehmen Vertreter der Schulen, der Eltern, der politischen Parteien, der Verwaltung und anderer Bildungseinrichtungen teil. Sie tagt 1 – 2x im Jahr und bildet anlassbezogene Arbeitsgruppen.
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Gehörlose | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12271-VLR/gehoerlose/

Hilfe für gehörlose MenschenAnspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren). Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen.Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Antrag kann beim Landschaftsverband, aber auch beim Team Soziales der Stadt Warendorf eingereicht werden.Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseinganges.
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Lernmittelfreiheit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind, werden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt.Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel:Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassen 1 bis 5) – bis zu 12,00 €Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Förderschule – Klassen 5 bis 10) – bis zu 26,00 €Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) – bis zu 23,67 €Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind. Der Eigenanteil entfällt für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sie können einen Antrag auf Erstattung der Kosten bei der Stadt Warendorf stellen. Alle Empfänger von anderen Sozialleistungen (z. B. Sozialleistungen nach SGB II) haben keinen gesetzlichen Erstattungsanspruch.
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Bauplätze | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13843-VLR/bauplaetze/

Die Stadt Warendorf tritt als Anbieter voll erschlossener Wohnbaugrundstücke auf und bietet auch hier eine Veräußerung zu marktgerechten Konditionen. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren um städt. Baugrundstücke erfolgt eine Vergabe nach Richtlinien, die der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf beschließt. Die Vergaberichtlinien sollen die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung unter Einbeziehung verschiedener sozialer Aspekte berücksichtigen. Bauwillige haben die Möglichkeit, sich in eine Interessentenliste für geplante oder aber künftige Baugebiete eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgt unverbindlich und ist kostenfrei. Eine Garantie auf Zuweisung eines Baugrundstückes entsteht hierdurch nicht.  Onlinebewerbung
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Friedhofsangelegenheit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Die Stadt Warendorf ist Träger folgender Friedhöfe:a)       städt. Friedhof Warendorf. Breite Straßeb)       städt. Friedhof Einen, Bartholomäusstraßec)       städt. Friedhof Hoetmar, Dechant-Wessing-StraßeDie Verwaltung und die Unterhaltung (friedhofsgärtnerische Arbeiten) erfolgt durch den Baubetriebshof.Der „Warendorfer Bauernfriedhof“ ist ein Zweckverband der Städte Sassenberg und Warendorf. Die Verwaltungs- und Unterhaltungsaufgaben obliegen der Stadt Warendorf (Baubetriebshof).In Warendorf, an der Hugo Spiegel-Straße und an der Pater-Markötter-Promenade, befinden sich zwei jüdische Friedhöfe. Die Unterhaltung dieser Anlagen obliegt ebenfalls dem Baubetriebshof.
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Beglaubigung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12010-VLR/beglaubigung/

Beim Bürgerbüro können amtliche Beglaubigungen und Unterschriftenbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich – z. B. bei Grundstücks- oder  Testamentsangelegenheiten sowie Vorsorgevollmachten) vorgenommen werden. Bitte beachten Sie: Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat. Ausländische Dokumente (auch mit Übersetzung) werden nur zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt Kopien können gerne bereits mitgebracht werden Das Original ist vorzulegen
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Blindengeld | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12268-VLR/blindengeld/

Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen werden auf Antrag gewährt, wenn man über 16 Jahre alt ist, und die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur nicht mehr als 1/20 (5 %) beträgt.   Leistungen für blinde Menschen Leistungen für Blinde werden gewährt, wenn das Augenlicht vollständig erloschen ist, oder die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur auf 1/50 (2 %) herabgesetzt ist, oder eine beidseitige Zerstörung der Sehzentren vorliegt (sogenannte Rindenblindheit). Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich beeinträchtigen, können einen Leistungsanspruch haben. Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Antrag kann beim Landschaftsverband, aber auch beim Team Soziales der Stadt Warendorf eingereicht werden.
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Stadtbücherei | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13684-VLR/stadtbuecherei/

Bücher, Hörbücher, Zeitschriften und Zeitungen, Filme, Musik, Computer- und Konsolenspiele – auf den beiden Etagen der Stadtbücherei findet sich eine große Vielfalt verschiedenster Medien für jedes Alter. Zum Lesen und Schmökern gibt es verschiedene Leseecken im Lesecafé und verteilt im ganzen Haus. Zum Lernen stehen verschiedene Arbeitsplätze und der Lerntreff als Raum zur Verfügung. Zum Basteln, Malen oder für andere kreative Aktivitäten steht der Kreativtreff zur Verfügung. Lern- und Kreativtreff können mit einem gültigen Bibliotheksausweis auch abends und am Wochenende gebucht werden. Einen Überblick über das vollständige Angebot finden Sie unter www.warendorf.de/stadt-warendorf/de/kultur/stadtbuecherei/
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