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Reisepass | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14281-VLR/reisepass/

Reisepass Antrag Bei der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)  in der Größe 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Das Bild muss ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Bilder werden zurückgewiesen.  Ggf. Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch den bisherigen Personalausweis oder Reisepass ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Bsp.: Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung) Spätaussiedler müssen zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung vorlegen, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird. Jugendliche vor dem 18. Lebensjahr können den Reisepass nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil zusammen beantragen. Beide Elternteile müssen ihr Einverständnis für die Ausstellung des Reisepasses abgeben. Ein alleiniges Sorgerecht ist ggf. zu belegen. Ggf. Sorgerechtserklärung mitbringen. Gegen eine Gebühr, kann der Reisepass im Expressverfahren (circa 4 Werktage Lieferzeit) beantragt werden Die antragsstellende Person, auch Kinder(!), müssen bei der Beantragung anwesend sein.  Der Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden. Eine Verlängerung / Aktualisierung ist nicht möglich. Ein vorzeitiger Neuantrag vor dem Ablaufdatum ist möglich.
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Gewerbesteuer | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12379-VLR/gewerbesteuer/

Die Gewerbesteuer ist die „tragende“ kommunale Einnahmequelle. Allgemeines Die Festsetzung der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbesteuergesetz. Jeder stehende Gewerbebetrieb im Inland ist gewerbesteuerpflichtig. Ein Betrieb muss Gewerbesteuern an die Gemeinde zahlen, in der er seine Betriebsstätte unterhält. Hat ein Betrieb in mehreren Gemeinden Betriebsstätten, sind alle Gemeinden der Betriebsstätten an der Gewerbesteuerfestsetzung beteiligt. Gute Gründe für die Gewerbesteuer: Gewerbesteuer schafft ein Band zwischen Kommunen und WirtschaftMit der Gewerbesteuer ist sichergestellt, dass die Kommunen ein Interesse an der Ansiedlung und am Erhalt von Unternehmen haben. Gewerbesteuer sichert gute StandortbedingungenDie Gewerbesteuerlast ist nur ein Baustein im Rahmen unternehmerischer Standortentscheidungen. Entscheidend für die Ansiedlung eines Unternehmens ist vor allem eine gut ausgebaute Infrastruktur und damit einen einfachen Zugang zu den Märkten, qualifiziertes Personal sowie ein positives Lebensumfeld für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzufinden. Dieses Interesse der Besteuerung an der gemeindlichen Infrastruktur begründet die Erhebung der Gewerbesteuer. Steuerpflichtiger Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes Berechnung der Gewerbesteuer Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Dieser errechnet sich vom Gewinn zuzüglich Hinzurechnungen (§ 8 Gewerbesteuergesetz) abzüglich Kürzungen (§ 9 Gewerbesteuergesetz). Vom Gewerbeertrag unberücksichtigt bleibt ein Freibetrag. Der verbleibende Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert und ergibt den Gewerbesteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird der Stadt vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Der Steuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert und ergibt die Gewerbesteuer für das entsprechende Jahr. Der Gewerbesteuerhebesatz wird durch den Rat der Stadt beschlossen.Aktueller Hebesatz der Stadt Warendorf:Gewerbesteuer: 432 v.H.Fälligkeiten Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Nachzahlungen für vorangegangene Veranlagungszeiträume sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Erstattungen erfolgen 3 Tage nach Bescheiddatum, Nachforderungen werden 4 Wochen + 3 Tage nach dem Datum des Bescheides fällig. Verzinsung von Steuernachforderungen/ Steuererstattungen Führt die endgültige Festsetzung der Steuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, erfolgt eine Verzinsung dieser Summe. Sie können sich und uns die Arbeit erleichtern, indem Sie der Stadtkasse Warendorf eine Einzugsermächtigung erteilen. Das Formular finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
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Anmeldung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13762-VLR/anmeldung/

Wenn Sie nach Warendorf umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihren Einzug anmelden. Sie können sich auch durch eine bevollmächtige Person (schriftliche Vollmacht erforderlich) vertreten lassen. Bei Zuzug von einer anderen Stadt/Gemeinde des Kreises Warendorf können Sie auch Ihren KFZ-Schein, wenn dort noch keine Änderung vorgenommen ist, hinsichtlich der Anschrift ändern lassen. Die Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde geschieht automatisch auf elektronischem Wege.
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