Dein Suchergebnis zum Thema: Pferde

Urkunden | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14452-VLR/urkunden/

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat. Onlineantrag Hinweis:Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsrechtsreformgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches.
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Lernmittelfreiheit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12364-VLR/lernmittelfreiheit/

Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind, werden grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt.Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel:Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassen 1 bis 5) – bis zu 12,00 €Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Förderschule – Klassen 5 bis 10) – bis zu 26,00 €Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) – bis zu 23,67 €Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind. Der Eigenanteil entfällt für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sie können einen Antrag auf Erstattung der Kosten bei der Stadt Warendorf stellen. Alle Empfänger von anderen Sozialleistungen (z. B. Sozialleistungen nach SGB II) haben keinen gesetzlichen Erstattungsanspruch.
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Blindengeld | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12268-VLR/blindengeld/

Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen werden auf Antrag gewährt, wenn man über 16 Jahre alt ist, und die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur nicht mehr als 1/20 (5 %) beträgt.   Leistungen für blinde Menschen Leistungen für Blinde werden gewährt, wenn das Augenlicht vollständig erloschen ist, oder die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur auf 1/50 (2 %) herabgesetzt ist, oder eine beidseitige Zerstörung der Sehzentren vorliegt (sogenannte Rindenblindheit). Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich beeinträchtigen, können einen Leistungsanspruch haben. Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Antrag kann beim Landschaftsverband, aber auch beim Team Soziales der Stadt Warendorf eingereicht werden.
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Fischereischeine | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13969-VLR/fischereischeine/

Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Der Jugend- / Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Ein Fünfjahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig. Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich. Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich. 
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Parkerleichterung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14239-VLR/parkerleichterung/

Eine Parkerleichterung können Sie beantragen, wenn Sie für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen einen Grad der Behinderung von wenigstens 80 haben und die Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen einen Grad der Behinderung von wenigstens 70 haben und Sie gleichzeitig für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben und die Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind an Morbus Crohn / Colitis ulcerosa mit schwerer Auswirkung leiden und hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt Stomaträger mit doppeltem Stoma sind und dafür einen Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt. Die Parkerleichterung ermöglicht im Wesentlichen die gleichen Erleichterungen wie der Schwerbehindertenparkausweis. Es ist jedoch nicht zulässig, Parkplätze zu nutzen, die mit dem blauen Rollstuhl-Piktogramm gekennzeichnet sind (Schwerbehindertenparkplätze)! Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich. 
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Stadtbücherei | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Bücher, Hörbücher, Zeitschriften und Zeitungen, Filme, Musik, Computer- und Konsolenspiele – auf den beiden Etagen der Stadtbücherei findet sich eine große Vielfalt verschiedenster Medien für jedes Alter. Zum Lesen und Schmökern gibt es verschiedene Leseecken im Lesecafé und verteilt im ganzen Haus. Zum Lernen stehen verschiedene Arbeitsplätze und der Lerntreff als Raum zur Verfügung. Zum Basteln, Malen oder für andere kreative Aktivitäten steht der Kreativtreff zur Verfügung. Lern- und Kreativtreff können mit einem gültigen Bibliotheksausweis auch abends und am Wochenende gebucht werden. Einen Überblick über das vollständige Angebot finden Sie unter www.warendorf.de/stadt-warendorf/de/kultur/stadtbuecherei/
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Produkthaushalt | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Das Grundgesetz räumt den Gemeinden das Recht ein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.  Auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung werden durch die Selbstverwaltungsgarantie gewährleistet. Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage der gemeindlichen Haushaltsführung für ein Jahr. Durch die Festsetzung des Haushaltsplanes in der Satzung erhält dieser seine Rechtsverbindlichkeit.   Die Gemeinde muss eine Haushaltssatzung erlassen, denn diese zählt wie die Hauptsatzung zu den sog. Pflichtsatzungen. Im Rahmen des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) müssen die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsplanes getrennt nach Ergebnis- und Finanzplan festgestellt werden. Auch die Höhe der Kredite und die Höhe der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern sind in der Haushaltssatzung festzulegen.
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Schulentwicklungsplanung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Rechtlicher Hintergrund ist § 80 Schulgesetz NRW, wonach die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände als Schulträger verpflichtet sind, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Schulentwicklungsplanung für die Stadt Warendorf steht als fachbezogener Ausschnitt im Kontext einer umfassenden kommunalen Sozial- und Entwicklungsplanung. Sie verfolgt das Ziel, unter Beachtung der jeweils geltenden bildungspolitischen Ziele und Leitlinien, des Wahlverhaltens der Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung Grundlagen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulangebotes vor Ort aufzuzeigen. In diesem kontinuierlichen Planungs- und Gestaltungsprozess zeigt sich zunehmend die Notwendigkeit, die bildungsinhaltlichen Themen insgesamt „vor Ort“ aufzugreifen. Entsprechend sollen im weiteren Prozess neue Ansätze und Formen entwickelt werden, in denen über den rein schulischen Kontext hinaus die bildungspolitischen Aspekte in erweiterten Zusammenhängen aufgegriffen werden, um so den  Bildungsstandort Warendorf noch weiter zu verbessern. Siehe auch „Bildungskonferenz“.
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Bildungskonferenz | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13885-VLR/bildungskonferenz/

„Ausgangspunkt für die Entwicklung der Stadt Warendorf zur Bildungskommune war das Projekt Medienpartner Bibliothek und Schule in den Jahren 2002 -2004. Weitere Bildungspartner kamen dazu und im November 2006 machte es sich die erste Bildungswerkstatt zur Aufgabe, die Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen gemeinsam zu verbessern. Dies bedeutete eine Bündelung der lokalen Kräfte und Stärken, man suchte den Dialog mit den Partnern, um voneinander zu lernen und miteinander Lösungen zu finden. Im April 2009 nahm die 1. Warendorfer Bildungskonferenz Ihre Arbeit auf. Die Stadt Warendorf will der kulturellen Bildung in all ihren Facetten Raum geben und ihre Bedeutung sichtbar machen, indem sie wie ganz selbstverständlich in andere Bildungsthemen eingebunden wird.“ – Staatssekretär Große-Brockhoff im November 2009 anlässlich der Verleihung eines Preises im Wettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“. An der Bildungskonferenz nehmen Vertreter der Schulen, der Eltern, der politischen Parteien, der Verwaltung und anderer Bildungseinrichtungen teil. Sie tagt 1 – 2x im Jahr und bildet anlassbezogene Arbeitsgruppen.
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