Angebote | Warendorf / Die Stadt des Pferdes
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Ortsteile Ehrenbürger Partnerstädte & europäische Beziehungen Anreise Stadt des Pferdes
Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Danks und der Anerkennung für intensives bürgerschaftliches Engagement. Mit der Ehrenamtskarte können über den eigenen Wohnort hinaus in ganz NRW bei den teilnehmenden Städten und Gemeinden Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Einrichtungen genutzt werden. Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer • sich mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert, z.B. in einer sozialen Einrichtung, im Sport, in einem gemeinnützigen Verein oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Eine Verteilung auf einzelne, zeitlich intensive Einsätze und/ oder eine Addition von Einsätzen an verschiedenen Stellen ist möglich.• für seine ehrenamtliche Tätigkeit keine finanziellen Zuwendungen, z. B. in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen, die über einen Auslagenersatz hinausgehen, erhält;• eine ehrenamtliche Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren ausübt. Inhaber der Jugendleiter-Card (JULEICA) müssen die Tätigkeit seit mindestens sechs Monaten ausüben;• seinen Wohnsitz in Warendorf hat oder das ehrenamtliche Engagement in Warendorf ausübt. Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre; sie kann verlängert werden. Die Vergünstigungen in Warendorf können hier eingesehen werden: http://www.ehrensache.nrw.de/verguenstigungen/index.php
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Die Stadt Warendorf beflaggt zu bestimmten Anlässen und Tagen alle städtischen Schulen und Dienstgebäude. Die folgenden Tage sind durch die Beflaggungsverordnung NRW vorgeschrieben1.der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus,2.der 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung,3.der Europatag (9. Mai),4.der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),5.der Jahrestag des 17. Juni 1953,6.der Jahrestag des 20. Juli 1944,7.der Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen,8.der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,9.der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent),10.die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.Bei besonderen Anlässen werden durch das Innenministerium des Landes zusätzliche Beflaggungen angeordnet (z. B. Halbmast-Beflaggung bei Katastrophen).
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Der Familienpass gilt für Familien (Ehegatten, eheähnliche Gemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einen Kind), die ihre Hauptwohnung in Warendorf haben und mindestens eine der Anspruchsvoraussetzungen erfüllen: Empfänger von Bürgergeld; Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII; Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII; Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Empfänger von Leistungen nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag), Empfänger von Leistungen nach § 6b BKGG (insgesondere Wohngeldempfänger); in besonderen Ausnahmefällen Personen in akuten Notlagen (insbesondere bei Familien mit mehr als 3 Kindern), wenn das Familieneinkommen die Grenze nach dem 2. Abschnitt SGB XII (Hilfe in besonderen Lebenslagen) unterschreitet (wird vom Sozialamt berechnet). Zur Beantragung müssen Sie den aktuellen Leistungsbescheid und Lichtbilder von allen Familienangehörigen mitbringen.
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Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat. Onlineantrag Hinweis: Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsrechtsreformgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches.
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Nicht alle können sich auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt eine ggf. teure Wohnung leisten. Alleinstehende, Alleinerziehende, Ehepaare, Familien, ältere Personen oder Personen mit einer Behinderung können darauf angewiesen sein, eine preiswerte Wohnung zu beziehen. Öffentlich geförderte Wohnungen, auch Sozialwohnungen genannt, sind preiswerte Mietwohnungen, die nur von Berechtigten bezogen werden können. Die Berechtigung wird über einen Wohnberechtigungsschein nachgewiesen, der über das Team Wohnen beantragt werden kann. Allgemeine Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung sind: Der Antragsteller muss volljährig sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine mindestens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet besitzen und über ein anrechenbares Einkommen verfügen, das die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Flüchtlinge, die sich im laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind, können keine Sozialwohnung beziehen.
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Sollten Sie einmal vergessen haben, fällige Beträge rechtzeitig zu begleichen, wird die rückständige Forderung durch die Zahlungsabwicklung angemahnt. Neben der Hauptforderung werden dann für öffentlich-rechtliche Forderungen auch Mahngebühren fällig. Gegebenenfalls sind durch die verspätete Zahlung auch Säumniszuschläge entstanden, die ebenfalls neben der Hauptforderung von säumigen Zahlungspflichtigen zu begleichen sind. Berechnet werden diese in Relation zur Hauptforderung.An die Begleichung von privatrechtlichen Forderungen wird erinnert, bevor im Bedarfsfall das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzuleiten ist. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Ansprüche nicht in öffentlich-rechtlicher Form realisiert werden können.Für eine rechtzeitige Zahlung können Sie durch die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates Sorge tragen.
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Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Anwohnerparkausweis beim Bürgerbüro der Stadt Warendorf ausgestellt werden: Sie müssen in der Warendorfer Altstadt tatsächlich wohnen und dort gemeldet sein. Ihnen darf weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung stehen. Sie müssen Halter des Fahrzeugs sein oder eine Nutzungsbescheinigung/Halterbescheinigung vorlegen. Pro Person darf nur ein Parkausweis ausgestellt werden. Der Anwohnerparkausweis kann für ein Jahr oder für ½ Jahr ausgestellt werden.
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