Dein Suchergebnis zum Thema: Pferde

Obdachlosigkeit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12301-VLR/obdachlosigkeit/

Wer seine Wohnung verloren hat (z. B. wegen einer Räumungsklage) und keine andere Möglichkeit zur Übernachtung findet, z. B. durch eine vorübergehende Übernachtung bei Verwandten oder Freunden, gilt als obdachlos. In diesem Fall stellen wir Ihnen zur Beseitigung dieser Notlage vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung. Die Unterkunft soll Schutz vor der Witterung bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse geben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft oder ein Einzelzimmer besteht nicht. Die Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft begründet ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis und ist kein Mietverhältnis.
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Verkehrssicherung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12154-VLR/verkehrssicherung/

Die Stadt Warendorf ist für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs in Warendorf zuständig.Sie ordnet als Straßenverkehrsbehörde verkehrsregelnde Maßnahmen (z.B. Verkehrsbeschilderung) an und beseitigt Unfallhäufungsstellen in Zusammenarbeit mit den Straßenbaulastträgern (Kreis Warendorf und Landesbetrieb Straßen NRW) sowie der Polizei. Des Weiteren werden Genehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (z.B. Ausnahmegenehmigungen und  Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum) erteilt. Wenn Sie Anregungen oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Warendorf haben, können Sie sich an die unten genannten Ansprechpartner wenden.
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Lastschrifteinzugsverfahren | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12382-VLR/lastschrifteinzugsverfahren/

Die Stadt Warendorf bietet Ihnen die Möglichkeit, Zahlungen per SEPA Lastschriftmandat zu begleichen. Bei Fälligkeit einer Zahlung an die Stadt Warendorf wird der entsprechende Betrag von Ihrem Girokonto abgebucht. Das Einzige was Sie tun müssen: Sorgen Sie für die erforderliche Deckung Ihres Kontos! Damit die Beträge von Ihrem Konto abgebucht werden können, müssen Sie der Stadt Warendorf ein SEPA Lastschriftmandat erteilen. Die Teilnahme können Sie jederzeit bei uns widerrufen – ohne Risiko und ohne Kosten!
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Mahnung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12385-VLR/mahnung/

Sollten Sie einmal vergessen haben, fällige Beträge rechtzeitig zu begleichen, wird die rückständige Forderung durch die Zahlungsabwicklung angemahnt. Neben der Hauptforderung werden dann für öffentlich-rechtliche Forderungen auch Mahngebühren fällig. Gegebenenfalls sind durch die verspätete Zahlung auch Säumniszuschläge entstanden, die ebenfalls neben der Hauptforderung von säumigen Zahlungspflichtigen zu begleichen sind. Berechnet werden diese in Relation zur Hauptforderung.An die Begleichung von privatrechtlichen Forderungen wird erinnert, bevor im  Bedarfsfall das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzuleiten ist. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Ansprüche nicht in öffentlich-rechtlicher Form realisiert werden können.Für eine rechtzeitige Zahlung können Sie durch die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates Sorge tragen.
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Geburtsurkunde | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12040-VLR/geburtsurkunde/

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat. Onlineantrag Hinweis: Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsrechtsreformgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches.
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Bürgermeister | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13900-VLR/buergermeister/

Bis 1999 war der Bürgermeister in Warendorf politischer Repräsentant der Gemeinde. Seit der Kommunalwahl 1999 ist er zusätzlich Chef der Stadtverwaltung (diese Funktion wurde bis dahin durch den vom Rat gewählten Stadtdirektor wahrgenommen). Neben der Leitung der Verwaltung ist der Bürgermeister Vorsitzender des Rates der Stadt Warendorf und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses. Er hat dort uneingeschränktes Stimmrecht, sofern nicht eine Ausnahme z.B. nach § 40 Satz 2 der Gemeindeordnung zur Abstimmung ansteht.
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Bekanntmachungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13864-VLR/bekanntmachungen/

Im Amtsblatt der Stadt Warendorf werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, vollzogen. Z. B. werden im Amtsblatt Satzungen oder die Tagesordnung von Ratssitzungen bekanntgemacht. Das Amtsblatt erscheint in der Regel jeweils am 1. und 3. Freitag im Monat. Das Amtsblatt kann jährlich in Papierform abonniert werden. Das jeweilige Amtsblatt wird aber auch an den Bekanntmachungstafeln im Stadtgebiet ausgehängt. Zusätzlich werden die Texte aus dem Amtsblatt auch kostenlos auf dieser Internetseite unter der Rubrik (Link) Öffentliche Ausschreibungen & Amtsblätter veröffentlicht (alle Jahrgänge ab 2004). Rechtlich verbindlich ist jedoch nur die Papierform.
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Vorkaufsrecht | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Nach den Bestimmungen der §§ 24 ff. Baugesetzbuch sowie nach § 31 Denkmalschutzgesetz steht der Stadt in bestimmten Fällen der Veräußerung eines Grundstücks unter Privaten ein Vorkaufsrecht zu. Da das Grundbuchamt den Eigentumswechsel nur in das Grundbuch eintragen darf, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen wird, fordern i. d. R. die das Grundstücksgeschäft beurkundenden Notare eine entsprechende Bestätigung bei der Stadt an. Nach Prüfung wird ein sog. Negativzeugnis ausgestellt. Dieses ist gebührenpflichtig.
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Anwohnerparkausweis | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12052-VLR/anwohnerparkausweis/

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Anwohnerparkausweis beim Bürgerbüro der Stadt Warendorf ausgestellt werden: Sie müssen in der Warendorfer Altstadt tatsächlich wohnen und dort gemeldet sein. Ihnen darf weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung stehen. Sie müssen Halter des Fahrzeugs sein oder eine Nutzungsbescheinigung/Halterbescheinigung vorlegen.  Pro Person darf nur ein Parkausweis ausgestellt werden. Der Anwohnerparkausweis kann für ein Jahr oder für ½ Jahr ausgestellt werden.
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Ehrenamtskarte | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Danks und der Anerkennung für intensives bürgerschaftliches Engagement. Mit der Ehrenamtskarte können über den eigenen Wohnort hinaus in ganz NRW bei den teilnehmenden Städten und Gemeinden Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Einrichtungen genutzt werden. Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer                                                                                   • sich mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert, z.B. in einer sozialen Einrichtung, im Sport, in einem gemeinnützigen Verein oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Eine Verteilung auf einzelne, zeitlich intensive Einsätze und/ oder eine Addition von Einsätzen an verschiedenen Stellen ist möglich.• für seine ehrenamtliche Tätigkeit keine finanziellen Zuwendungen, z. B. in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen, die über einen Auslagenersatz hinausgehen, erhält;• eine ehrenamtliche Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren ausübt. Inhaber der Jugendleiter-Card (JULEICA) müssen die Tätigkeit seit mindestens sechs Monaten ausüben;• seinen Wohnsitz in Warendorf hat oder das ehrenamtliche Engagement in Warendorf ausübt. Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre; sie kann verlängert werden.  Die Vergünstigungen in Warendorf können hier eingesehen werden:    http://www.ehrensache.nrw.de/verguenstigungen/index.php                                                                                                                                  
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