Dein Suchergebnis zum Thema: Pferde

Gestattungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14011-VLR/gestattungen/

Eine Gestattung ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG und berechtigt den Erlaubnisinhaber vorübergehend auf Widerruf zum Verkauf von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle. Sie kann nur in Verbindung mit einer Veranstaltung genehmigt werden. Daher ist eine Gestattung über den Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zu beantragen. Hinweis: Bei alkoholfreien Getränken und/oder zubereiteten Speisen sowie bei Inhabern einer Reisegewerbekarte, die den Ausschank von alkoholischen Getränken umfasst, ist keine Gestattung erforderlich!
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Fundbüro | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14002-VLR/fundbuero/

Wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben, können Sie sich gerne an das Bürgerbüro wenden. Die Fundsachen der letzten Monate finden Sie unter der Rubrik Bürgerbüro/Fundsachen. Einen Blick wert ist das „Schlüsselbrett“ im Büro 1 des Bürgerbüros. Dort hängen alle abgegebenen Fundschlüssel. Sie können vom Flur aus angeschaut werden. Nur wer seinen Schlüssel dort wiederfindet muss sich im Bürgerbüro melden um das Fundstück zurück zu bekommen.
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Erbbaurechte | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13957-VLR/erbbaurechte/

Hier erfolgt die Verwaltung von Erbbaurechtsverträgen zwischen der Stadt Warendorf und privaten Vertragspartnern. Beim Erbbaurecht verbleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt Warendorf, das Gebäude wird in der Regel vom Erbbauberechtigten neu errichtet oder erworben. Der Erbbauberechtigte übernimmt für den Erbbaugrundbesitz alle Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers, z.B. Zahlen der Grundbesitzabgaben und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und hat das Recht, das Erbbaurecht zu beleihen und zu verkaufen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt in der Regel zwischen 30 und 99 Jahre. Für das eingeräumte Recht am Grundstück wird ein Erbbauzins erhoben, der in halbjährlichen Raten zu zahlen ist. Die Neubestellung von Erbbaurechten an Grundstücken der Stadt Warendorf erfolgt in der Regel nicht mehr.
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Familienpass | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13963-VLR/familienpass/

Der Familienpass gilt für Familien (Ehegatten, eheähnliche Gemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einen Kind), die ihre Hauptwohnung in Warendorf haben und mindestens eine der Anspruchsvoraussetzungen erfüllen:  Empfänger von Bürgergeld; Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII; Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII; Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Empfänger von Leistungen nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag), Empfänger von Leistungen nach § 6b BKGG (insgesondere Wohngeldempfänger); in besonderen Ausnahmefällen Personen in akuten Notlagen (insbesondere bei Familien mit mehr als 3 Kindern), wenn das Familieneinkommen die Grenze nach dem 2. Abschnitt SGB XII (Hilfe in besonderen Lebenslagen) unterschreitet (wird vom Sozialamt berechnet). Zur Beantragung müssen Sie den aktuellen Leistungsbescheid und Lichtbilder von allen Familienangehörigen mitbringen.
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