Dein Suchergebnis zum Thema: Pferde

Abmeldung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12013-VLR/abmeldung/

Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie: ins Ausland verziehen, keine neue Wohnung beziehen (ohne festen Wohnsitz) oder Ihre Nebenwohnung in Warendorf aufgeben. Die Abmeldung können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigen (mit schriftlicher Vollmacht) vornehmen (lassen). Für den Besuch des Bürgerbüros ist die Buchung eines Termins erforderlich.  Sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen, werden Sie von Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde nach der dortigen Anmeldung automatisiert bei uns abgemeldet. Eine gesonderte Abmeldung bei uns entfällt somit.
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Tonnenticker | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13702-VLR/tonnenticker/

Die Abwallwirtschaftsgesellschaft des Kreises stellt den „Tonnenticker Pro“ bereit. Dies ist eine App für Smartphones/Tablets, mit der sich die Bürgerinnen und Bürger an die Abfuhrtermine erinnern lassen können. In den App-Stores der beiden Anbieter Apple und Google ist die App kostenlos verfügbar.Ansprechpartner:Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreies Warendorf mbH (AWG)Westring 1059320 EnnigerlohTelefon 02524 – 93 07 0
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Gehörlose | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12271-VLR/gehoerlose/

Hilfe für gehörlose MenschenAnspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren). Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen.Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Antrag kann beim Landschaftsverband, aber auch beim Team Soziales der Stadt Warendorf eingereicht werden.Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseinganges.
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Friedhofsangelegenheit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12334-VLR/friedhofsangelegenheit/

Die Stadt Warendorf ist Träger folgender Friedhöfe:a)       städt. Friedhof Warendorf. Breite Straßeb)       städt. Friedhof Einen, Bartholomäusstraßec)       städt. Friedhof Hoetmar, Dechant-Wessing-StraßeDie Verwaltung und die Unterhaltung (friedhofsgärtnerische Arbeiten) erfolgt durch den Baubetriebshof.Der „Warendorfer Bauernfriedhof“ ist ein Zweckverband der Städte Sassenberg und Warendorf. Die Verwaltungs- und Unterhaltungsaufgaben obliegen der Stadt Warendorf (Baubetriebshof).In Warendorf, an der Hugo Spiegel-Straße und an der Pater-Markötter-Promenade, befinden sich zwei jüdische Friedhöfe. Die Unterhaltung dieser Anlagen obliegt ebenfalls dem Baubetriebshof.
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Bauantragsannahme | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13819-VLR/bauantragsannahme/

Ein Bauantrag ist ein Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens. Er wird i.d.R. von einem bauvorlageberechtigtem Entwurfverfasser (z.B. Architekt) unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Bauordnung NRW bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Nach der Registrierung und Datenerfassung erfolgt die Weiterleitung an die hausinterne Sachbearbeitung.
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Bauplätze | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13843-VLR/bauplaetze/

Die Stadt Warendorf tritt als Anbieter voll erschlossener Wohnbaugrundstücke auf und bietet auch hier eine Veräußerung zu marktgerechten Konditionen. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren um städt. Baugrundstücke erfolgt eine Vergabe nach Richtlinien, die der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf beschließt. Die Vergaberichtlinien sollen die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung unter Einbeziehung verschiedener sozialer Aspekte berücksichtigen. Bauwillige haben die Möglichkeit, sich in eine Interessentenliste für geplante oder aber künftige Baugebiete eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgt unverbindlich und ist kostenfrei. Eine Garantie auf Zuweisung eines Baugrundstückes entsteht hierdurch nicht.  Onlinebewerbung
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