Dein Suchergebnis zum Thema: Pferde

eBibliothek | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12436-VLR/ebibliothek/

In der eBibliothek stellt die Stadtbücherei Warendorf verschiedene Online-Angebote wie einen Online-Katalog, eBooks, eAudios und Datenbanken zur Verfügung. Die meisten sind frei zugänglich, aber für einige lizensierte Datenbanken und natürlich die Kontofunktionen (Vormerken und Verlängern), wird ein gültiger Kundenausweis benötigt.
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Mietspiegel | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12298-VLR/mietspiegel/

Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und bietet den Mietparteien eine Orientierung, um die Miete je nach Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit einer Wohnung individuell vereinbaren zu können. Außerdem können Unklarheiten über die Angemessenheit der Miete geklärt und so Mietstreitigkeiten vermieden werden. Im Jahr 2015 wurde erstmalig ein qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Warendorf auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage aufgestellt. Der Mietspiegel wurde im Auftrag der Stadt Warendorf vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Warendorf unter Beteiligung der Interessenvertreter der Vermieter sowie der Mieter erstellt und wird regelmäßig fortgeschrieben.Mit Hilfe des Mietpreisrechners kann schnell und einfach der Mietpreis ermittelt werden.
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Fundbüro | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14002-VLR/fundbuero/

Wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben, können Sie sich gerne an das Bürgerbüro wenden. Die Fundsachen der letzten Monate finden Sie unter der Rubrik Bürgerbüro/Fundsachen. Einen Blick wert ist das „Schlüsselbrett“ im Büro 1 des Bürgerbüros. Dort hängen alle abgegebenen Fundschlüssel. Sie können vom Flur aus angeschaut werden. Nur wer seinen Schlüssel dort wiederfindet muss sich im Bürgerbüro melden um das Fundstück zurück zu bekommen.
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Vorkaufsrecht | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Nach den Bestimmungen der §§ 24 ff. Baugesetzbuch sowie nach § 31 Denkmalschutzgesetz steht der Stadt in bestimmten Fällen der Veräußerung eines Grundstücks unter Privaten ein Vorkaufsrecht zu. Da das Grundbuchamt den Eigentumswechsel nur in das Grundbuch eintragen darf, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen wird, fordern i. d. R. die das Grundstücksgeschäft beurkundenden Notare eine entsprechende Bestätigung bei der Stadt an. Nach Prüfung wird ein sog. Negativzeugnis ausgestellt. Dieses ist gebührenpflichtig.
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Gewässerunterhaltung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12082-VLR/gewaesserunterhaltung/

Bezeichnung für Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der wasserwirtschaftlichen und naturräumlichen Funktion wie auch der Schiffbarkeit. Sie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze geregelt.Die erstmals am 01.01.2020 eingeführte Gewässerunterhaltungsgebühr ersetzt die bisher gültige Wasserverbandsgebühr und basiert auf dem Landeswassergesetz (LWG). Diese Gebühr müssen alle Grundstückseigentümer im Einzugsgebiet eines Gewässers zahlen.
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Obdachlosigkeit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12301-VLR/obdachlosigkeit/

Wer seine Wohnung verloren hat (z. B. wegen einer Räumungsklage) und keine andere Möglichkeit zur Übernachtung findet, z. B. durch eine vorübergehende Übernachtung bei Verwandten oder Freunden, gilt als obdachlos. In diesem Fall stellen wir Ihnen zur Beseitigung dieser Notlage vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung. Die Unterkunft soll Schutz vor der Witterung bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse geben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft oder ein Einzelzimmer besteht nicht. Die Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft begründet ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis und ist kein Mietverhältnis.
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Abfallentsorgung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Für eine bessere Wiederverwertung sowie eine umweltgerechte Entsorgung werden die Haushalts- und Industrieabfälle getrennt gesammelt und abgefahren.Die Leerungs- bzw. Abfuhrtage für* Bioabfallbehälter,* Papiertonnen,* Restmüllbehälter,* gelbe Säcke / gelbe Tonnekönnen Sie dem Abfallterminkalender entnehmen.
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Flächennutzungsplan | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Kommune dar. Unverbindlich werden für das gesamte Stadtgebiet Nutzungsarten wie z.B. Wohnbauflächen, Gewerbe- oder Mischbauflächen geplant und festgeschrieben. Flächennutzungspläne gelten als vorbereitende Bauleitpläne und sind für die Entwicklung von Bebauungsplänen als vorbereitende Planungsstufe zu verstehen.Weitere Informationen zum Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf finden Sie hier
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Erbbaurechte | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Hier erfolgt die Verwaltung von Erbbaurechtsverträgen zwischen der Stadt Warendorf und privaten Vertragspartnern. Beim Erbbaurecht verbleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt Warendorf, das Gebäude wird in der Regel vom Erbbauberechtigten neu errichtet oder erworben. Der Erbbauberechtigte übernimmt für den Erbbaugrundbesitz alle Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers, z.B. Zahlen der Grundbesitzabgaben und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und hat das Recht, das Erbbaurecht zu beleihen und zu verkaufen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt in der Regel zwischen 30 und 99 Jahre. Für das eingeräumte Recht am Grundstück wird ein Erbbauzins erhoben, der in halbjährlichen Raten zu zahlen ist. Die Neubestellung von Erbbaurechten an Grundstücken der Stadt Warendorf erfolgt in der Regel nicht mehr.
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