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Bekanntmachungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13864-VLR/bekanntmachungen/

Im Amtsblatt der Stadt Warendorf werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, vollzogen. Z. B. werden im Amtsblatt Satzungen oder die Tagesordnung von Ratssitzungen bekanntgemacht. Das Amtsblatt erscheint in der Regel jeweils am 1. und 3. Freitag im Monat. Das Amtsblatt kann jährlich in Papierform abonniert werden. Das jeweilige Amtsblatt wird aber auch an den Bekanntmachungstafeln im Stadtgebiet ausgehängt. Zusätzlich werden die Texte aus dem Amtsblatt auch kostenlos auf dieser Internetseite unter der Rubrik (Link) Öffentliche Ausschreibungen & Amtsblätter veröffentlicht (alle Jahrgänge ab 2004). Rechtlich verbindlich ist jedoch nur die Papierform.
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Radfahren | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14266-VLR/radfahren/

Es werden detaillierte Karten und Informationen zu den besten Radwegen in der Region zur Verfügung gestellt, einschließlich Schwierigkeitsgraden und Sehenswürdigkeiten entlang der Strecken. In der Tourist-Info werden geführte Radtouren angeboten, die denen erfahrene Guides die Teilnehmer zu interessanten Orten führen und dabei spannende Informationen zur Region teilen. Die Mitarbeiterinnen der Tourist-Info geben gerne persönliche Empfehlungen zu den besten Radfahrstrecken, schönen Aussichtspunkten und gemütlichen Einkehrmöglichkeiten.Dazu können auch Informationen zu Reparaturwerkstätten, Fahrradwerkzeugen oder sogar Notfall-nummern gehören, falls während der Tour etwas schiefgeht. 
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Haushaltssicherungskonzept | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14068-VLR/haushaltssicherungskonzept/

Wenn die Gemeinde ihre Verpflichtungen aus dem Haushalt nicht (mehr) bestreiten kann, muss sie ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen.   Mittels des Haushaltssicherungskonzepts soll im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde erreicht werden. Als Bestandteil des Haushaltsplanes bedarf das Haushaltssicherungskonzept der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Diese kann nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr die Erträge die Aufwendungen decken werden. Die Aufsichtsbehörde kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen.   Die Stadt Warendorf unterliegt derzeicht nicht der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
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