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Kein Feuerwerk in der Altstadt zum Jahreswechsel – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/35337/38738.html

Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien haben in der Silvesternacht in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen. Wie in den Vorjahren gilt ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Verboten sind in der Nacht auf den 1. Januar 2023 sämtliche Feuerwerkskörper der Klasse II, die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden.
Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhardsbrücke und Karlstraße im Osten