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FlÀchennutzungsplan / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Fl%C3%A4chennutzungsplan/?La=1

Der FlÀchennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) erfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die sich aus der beabsichtigten stÀdtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren BedÌrfnissen der Gemeinde in den GrundzÌgen dar (§ 5 Abs. 1 Baugesetzbuch). Es werden zum Beispiel FlÀchen fÌr Wohnungsbau, Gewerbe und landwirtschaftliche Nutzung dargestellt. Dabei wird nicht unbedingt die derzeit vorhandene Nutzung widergespiegelt, sondern vielmehr die zukÌnftig angestrebte konzeptionelle FlÀchenentwicklung deutlich gemacht. Der FlÀchennutzungsplan ist eine Selbstbindung der Gemeinde und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Unterlagen zum FlÀchennutzungsplan besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der PlÀne bzw. BeschlÌsse.
Änderung TeilflÀche „Carlshöhe Ost“ (Aufstellungsbeschluss) 22.

FlÀchennutzungsplan / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Fl%C3%A4chennutzungsplan/

Der FlÀchennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) erfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die sich aus der beabsichtigten stÀdtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren BedÌrfnissen der Gemeinde in den GrundzÌgen dar (§ 5 Abs. 1 Baugesetzbuch). Es werden zum Beispiel FlÀchen fÌr Wohnungsbau, Gewerbe und landwirtschaftliche Nutzung dargestellt. Dabei wird nicht unbedingt die derzeit vorhandene Nutzung widergespiegelt, sondern vielmehr die zukÌnftig angestrebte konzeptionelle FlÀchenentwicklung deutlich gemacht. Der FlÀchennutzungsplan ist eine Selbstbindung der Gemeinde und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Rechtlicher Hinweis: FÌr die Richtigkeit und VollstÀndigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Unterlagen zum FlÀchennutzungsplan besteht keine GewÀhr. IrrtÌmer bleiben vorbehalten. FÌr amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der PlÀne bzw. BeschlÌsse.
Änderung TeilflÀche „Carlshöhe Ost“ (Aufstellungsbeschluss) 22.