Rechtswahl für die Namensführung von Ehegatten | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/rechtswahl-fuer-die-namensfuehrung-von-ehegatten.php
Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen erklären, dass ihre Namen in der Ehe nach einem ausländischen Recht gebildet werden sollen.
die Rechtswahl nach der Eheschließung erfolgen, stellen Sie bitte eine Anfrage online
