Fahrzeugveräußerung ( Kfz ) | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.22_Fahrzeugveraeusserung.php
Wer sein Fahrzeug oder seinen Anhänger veräußert, hat der zuständigen Zulassungsbehörde dies unverzüglich mit einer schriftlichen Veräußerungsanzeige anzuzeigen.
Verkäufer und Käufer mit dem Kaufvertrag eingereicht werden Veräußerungsanzeige (online
