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Abmeldung aus einer Wohnung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/Abmeldung.php

Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland, Aufgabe einer Nebenwohnung oder Aufgabe einer Wohnung ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen erforderlich. Eine Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Wenn Sie aus Wuppertal in eine andere Stadt ziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Melden Sie sich einfach beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes an.
Alternativ können Sie mit Ihrer Online-Ausweisfunktion die Abmeldung über das Serviceportal